Neue Mandanten

Meine Kanzlei ist ein kompetenter und zuverlässiger Partner in den üblichen Spektren einer Rechtsanwaltskanzlei. Insbesondere bei den Themen:  Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Wohnungsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht.
Ich berate Sie darüber hinaus auch in Sachen Patientenverfügung.
Ich vertrete Sie gegebenenfalls sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Hierfür benötige ich eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.
Diese können Sie sich im Anhang herunterladen.

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Vollmacht             

Rechtsanwalt
Georg Keienburg
Ahstr. 4
45879 Gelsenkirchen


wird hiermit in Sachen


wegen

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

1.    Außergerichtliche Vertretung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht.
2.    Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
3.    Vertretung in privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren.
4.    Prozessführung (u.a. nach den §§ 81 ff. ZPO).
5.    Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten - und sonstigen Versorgungsauskünften.
6.    Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen.
7.    Bei Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gilt die Vollmacht auch für das Betragsverfahren.
8.    Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten.
9.    Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
10.    Beilegung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlungen durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis.
11.    Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche.
12.    Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen.
13.    Alle Neben- und Folgesachen, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegung.
14.    Empfangnahme der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
15.    Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.


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(Ort, Datum)                                                        (Unterschrift)

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